Verkehrsmedizin

Die Sicherheit im Straßenverkehr wird zu Recht in der Gesellschaft als wichtig angesehen. Nach einer gängigen Definition von H.-J. Wagner bedeutet Verkehrsmedizin Anwendung ärztlichen Wissens und ärztlicher Erfahrung zum Nutzen der Verkehrsteilnehmer und zur Erhebung der Verkehrssicherheit. Es gelte für die Praxis nutzbare wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse zu schaffen, mit denen es möglich ist, den Verkehrsteilnehmer durch Aufklärung und zweckentsprechende Behandlung vor einem Versagen im Straßenverkehr und damit vor eventuellen Unfallfolgen zu bewahren (Wagner 1957, im Handbuch der Verkehrsmedizin, Springer-Verlag).

Aus verkehrsmedizinischer Sicht steht also der Mensch im Fokus. Altersbedingte Einschränkungen, Beeinträchtigungen durch Medikamente sowie Beeinflussung durch Alkohol und Drogen sind hier von wesentlicher Bedeutung. Dadurch bedingte Einschränkungen können die Fahrsicherheit oder auch die Fahreignung in Frage stellen. Die Fahrsicherheit ist gekennzeichnet durch eine situations- und zeitbezogene Leistungseinschränkung, wie z.B. nach einem relevanten Alkoholkonsum. Die Fahreignung betrifft zeitlich überdauernde körperliche, psychische und Persönlichkeitsmerkmale, die zu einer entsprechenden dauerhaften Einschränkung der Leistungsfähigkeit führen.

Aufgabe des klinisch tätigen Arztes ist es, den Verkehrsteilnehmer durch Aufklärung und zweckentsprechende Behandlung mit Symptomenkontrolle vor einem Versagen im Straßenverkehr und damit vor eventuellen Unfallfolgen zu bewahren und ihn entsprechend zu beraten und aufzuklären. Verkehrsmedizinische Grundkenntnisse sind daher in jedem klinischen Fachgebiet erforderlich.

Bei konkreter rechtlicher Fragestellung wird ein fachlich qualifizierter Arzt ein Gutachten zur Fahrsicherheit und / oder Fahreignung zu erstatten haben. Die verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation ist für Ärzte eine der Voraussetzungen für die Erstellung von verkehrsmedizinischen Gutachten bei Zweifeln an der Fahreignung. Unter Federführung der Bundesärztekammer wurde dazu 2016 das Curriculum „Verkehrsmedizinische Begutachtung“ neu konzipiert. Es besteht aus 5 Modulen, die insgesamt 24 Stunden umfassen. Derartige Veranstaltungen werden von mehreren Landesärztekammern regelmäßig angeboten.

Nähere Informationen zur Verkehrsmedizinischen Qualifikation gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV ) finden sich hier:
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Fortbildung/BAEK-Curricula/BAEK-Curriculum_Verkehrsmedizinische_Begutachtung.pdf

Verwandte Gebiete:

Verkehrstoxikologie https://dgvm-verkehrsmedizin.de/verkehrstoxikologie/

Verkehrspsychologie https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/