Curriculum
„Verkehrsmedizinische Begutachtung“
Verkehrsmedizinische Qualifikation gemäß

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
(über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr)

Die Bundesärztekammer hat im November 2016 das grundlegend überarbeitete Curriculum zur verkehrsmedizinischen Begutachtung vorgelegt. In den Vorbemerkungen betonen die Autoren (vertreten waren Ärztekammern, BASt, Verkehrs- und Arbeitsmedizin):

„In der Verkehrsmedizin wird die ärztliche Kompetenz aus nahezu allen Disziplinen zum individuellen Nutzen der Verkehrsteilnehmer und allgemein zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingebracht. Die verkehrsmedizinische Tätigkeit fordert die Ärzte in Diagnostik und Therapie, Beratung und Aufklärung, Begutachtung und Forschung. Im Fokus steht dabei neben der Fahrsicherheit (= momentane psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs) die Fahreignung (= die generelle psychische und physische Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs), die jeweils durch Krankheiten und/oder medikamentöse Therapie eingeschränkt sein können.

Ziel des Curriculums ist die Steigerung verkehrsmedizinischer Kompetenz bei Ärzten, damit sie einerseits die Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und Alter im Hinblick auf die Mobilität begleiten und andererseits qualitativ hochstehende Gutachten im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Ansprüche erstatten können.

Neue medizinische Erkenntnisse und/oder Technologien sind hierbei ebenso zu berücksichtigen wie die juristischen Anforderungen; Ziel sollte bei allen Tätigkeiten sein, die Mobilität möglichst zu erhalten, ohne dabei die Frage nach den Grenzen der Fahreignung aus den Augen zu verlieren.“

Das Curriculum besteht aus 5 Modulen (s.u.). Modul I (4 Std.) und Modul II (2 Std.) vermitteln grundsätzliches verkehrsmedizinisches Wissen zur Beratung und Aufklärung von Patienten.

Die Modulen III und IV (6 bzw. 12 Stunden) vermitteln die Grundlagen zur verkehrsmedizinischen Begutachtung (Modul III) im fächerbezogenen Kontext (Modul IV).  Sinnvoll ist es, das Modul IV so zu strukturieren, dass jeweils benachbarte Facharztgruppen einen für sie geeigneten speziellen Teil belegen können. So erscheint es beispielsweise angebracht, Diabetologen, Kardiologen und Ophtalmologen zusammen zu fassen. Ein entsprechender (unverbindlicher) Vorschlag ist mehrfach diskutiert, in die abschließende Fassung des Curriculums jedoch leider nicht aufgenommen worden. Themen wie Multimorbidität, Geriatrie und Missbrauch/Abhängigkeit sollten jedoch allen Teilnehmer vermittelt werden.

Fachärzte, die eine verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV erwerben möchten, müssen die Module I bis IV absolvieren.

Wer zusätzlich das Modul V (4 Std.) „CTU-Kriterien, Chemisch-toxikologische Analytik, Probenentnahme“ absolviert, dem wird analog zum Curriculum der Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM) gemäß CTU-2 zur 3. Auflage „Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung – Beurteilungskriterien“ (2013) die entsprechende Fortbildung bescheinigt.

Der Bundesärztekammer ist zu danken, dass sie die entsprechenden Hinweise und Anregungen aufgegriffen und mit der Konzeption des Curriculums die Grundlage für eine verbesserte verkehrsmedizinische Fortbildung und Qualifizierung der Ärzte geschaffen hat.

 

Matthias Graw, Präsident der DGVM

 

Curriculum der Bundesärztekammer

“Verkehrsmedizinische Begutachtung”