Verkehrstoxikologie
Der Begriff „Verkehrstoxikologie“ ist eher ein Neuwort, darunter subsumiert werden forensisch-toxikologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Verkehrsmedizin.
Zwei Hauptgebiete sind zu unterscheiden, zum einen forensisch-toxikologische Fragestellungen im Zusammenhang mit der Fahrsicherheit, zum anderen solche bei der Überprüfung der Fahreignung.
Bei der Fahrsicherheit geht es um die Feststellung einer akuten Beeinträchtigung der psychophysischen Leistungsfähigkeit durch Aufnahme von Fremdstoffen, wobei es sich in der Regel um einen Konsum von Alkohol bzw. Drogen oder eine Medikamenteneinnahme handelt.
Weitere Informationen dazu finden sich z.B. auf der Homepage des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS), der zudem Herausgeber der wissenschaftlichen Zeitschrift BLUTALKOHOL ist, zugleich das zweite offizielle Publikationsorgan der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin.
Bei der Fahreignung wird durch forensisch-toxikologische Analysen insbesondere eine u.U. eingeforderte Abstinenz überprüft, ggf. auch ob jemand zumindest nicht verstärkt Alkohol, Drogen oder Medikamente aufnimmt.
Selbstverständlich ist nicht nur der motorisierte Straßenverkehr Gegenstand von Untersuchungen. Neben beeinträchtigten Fußgängern können auch Fragestellungen z.B. aus dem Schiffs-, Flug- oder Bahnverkehr Gegenstand von Untersuchungen werden.
Neben der Analytik von Blut/Serum, Urin, Haaren oder anderen Matrices ist von einem forensisch- toxikologischen Labor auch eine weiterführende Interpretation der Befunde zu erwarten. Dazu bedarf es ggf. weiterer Anknüpfungspunkte aus Ermittlungsakten, Untersuchungsbefunden oder auch aus der Teilnahme an einer Hauptverhandlung bei Gericht. Um sich entsprechend sachverständig äußern zu können, ist eine umfassende Qualifikation erforderlich, z.B. durch Erwerb eines Fachtitels der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh).
Die GTFCh hat auch zudem Richtlinien zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Fragestellungen aufgestellt.
Im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik finden sich in den sog. Beurteilungskriterien in ihrer jeweils aktuellen Form verbindlich einzuhaltende Kriterien zur Durchführung entsprechender toxikologischer Untersuchungen.
Forensisch-toxikologische Laboratorien sollten bzw. müssen akkreditiert sein nach ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke, in Deutschland bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).