Fahreignung & Fahrsicherheit bei muskuloskelettalen Funktionseinschränkungen
Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates, zum Beispiel auf Grund von Verletzungen oder orthopädischen Erkrankungen, können die Ausführung essentieller Fahrmanöver so beeinträchtigen, dass eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet werden kann. Hierbei können Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates sowohl ein Erlöschen der generellen Fahreignung als auch eine temporäre Einschränkung der Fahrsicherheit zur Folge haben.
Zur Beurteilung der Fahreignung gibt die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) Leitlinien zu fachspezifischen Themen heraus, welche den jeweiligen Fachgutachtern als Entscheidungshilfe dienen. Zur Beurteilung der Fahreignung bei Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates können die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Stand 01.06.2022) der BASt herangezogen werden. In den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung wird im Kapitel 3.3 Bewegungsbehinderungen (Stand 1. Februar 2000) auf Vorschlag des Verbandes der Technischen Überwachungsvereine (Merkblatt VdTÜV Kraftfahrwesen 745, Ausgabe 11.99 „Sicherheitsmaßnahmen bei körperbehinderten Kraftfahrern“) eine individuelle Begutachtung und spezielle Anpassung am Fahrzeug oder an orthopädischen Hilfsmitteln gefordert. Nach der FeV werden die medizinisch-psychologische Untersuchungen in der Begutachtungsstelle für Fahreignung (§ 66 FeV) durchgeführt.
Der Beurteilungsstandard der Fahreignung wird in seiner praktischen Umsetzung mit einer Begutachtung des Fahrzeugs, des Fahrers und anschließender Fahrüberprüfung der Beurteilung einer möglichen temporär erloschenen Fahrtüchtigkeit nicht gerecht. Zur transparenten, reproduzierbaren und praktisch umsetzbaren Beurteilung der Fahrsicherheit bei temporären Funktionseinschränkungen des Bewegungsapparates bedarf es weiterführender und evidenzbasierter Beurteilungskriterien. Bestrebungen der aktuellen Verkehrsforschung im Fachgebiet der Orthopädie & Unfallchirurgie sind es evidenzbasierte Parameter, basierend auf biomechanischen Messungen, in Zukunft bereitzustellen.
David Latz, Düsseldorf